Wir erstellen als Nachweisberechtigte für Wärme- und Schallschutz alle bauphysikalischen Nachweise im Rahmen des Genehmigungs- verfahrens für Neubauten oder Umbauten im Bestand.
Hierbei können wir insbesondere auf eine über 10-jährige Erfahrung im Bereich der Passivhäuser als zertifizierter Passivhausplaner (PHI Darmstadt) zurückgreifen. Die Integration aller relevanten bau- physikalischen Aspekte bereits in der Entwurfsplanung durch direkte Zusammenarbeit mit dem entwerfenden Planungsbüro und die Abstimmung mit den statischen Parametern im eigenen Hause sind die Grundlage einer wirtschaftlich optimierten Gesamtkonzeption.
Die Wärmeschutznachweise werden nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung unter besonderer Berücksichtigung der Forderungen der DIN 18599 geführt. Selbstverständlich ist hierbei der gesetzlich vorgeschriebene Energiepass enthalten.
Unser Angebot umfasst damit u. a. die folgenden Leistungen:
- Erstellung der öffentlich-rechtlichen Nachweise zur Vorlage im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN V 18599
- Nachweis des Feuchteschutzes nach DIN 4108 und Berechnung kritischer Oberflächentemperaturen (Isothermenberechnung)
- Passivhausnachweise nach dem aktuellen Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP)
- Detaillierte Wärmebrückennachweise
- Fördermittelberatung und Beantragung (z.B. KfW, BAFA)
Schallschutz
Wir erstellen auf Grundlage der DIN 4109 und DIN EN 12354 Schallschutznachweise für Gebäude aller Art.
Unsere Referenzen zur Bauphysik finden Sie hier.